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Diese Seite wurde aktualisiert am 02.09.2025

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Startseite Webseiten Websites: Kapitel 6 Diese Seite wurde aktualisiert am 02.09.2025

 

Gesetzliche Regeln beachten

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wenn man Web-Seiten veröffentlichen will, gibt es gesetzliche Regeln zu beachten. Einige gesetzliche Grundlagen spielen dabei eine besondere Rolle, die Anbieterkennzeichnung, auch „Impressumspflicht“ genannt und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die eine Datenschutzerklärung verlangt.

Außerdem müssen Urheberrechte und Lizenzmodelle beachtet werden.

 

 Impressumspflicht

Geschätzt 90% aller Webseiten und Blogs unterliegen der Impressumspflicht nach dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), ehemals Telemediengesetz (TMG) – auch Anbieterkennzeichnung genannt.

Die Impressumspflicht nach dem DDG (ehemals TMG) gilt nicht für Seiten, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, sich also auf private Inhalte beschränken (mein Haustier, mein Zimmer, meine Hobbys). Alle anderen Seitenbetreiber sollten - um rechtliche Risiken zu vermeiden - ein vollständiges Impressum oder eine Anbieterkennzeichnung erstellen und auf ihrer Webseite einbinden.

Die Rechtsprechung ist sehr streng bei der Einordnung einer Website in Bezug auf unternehmerisches bzw. geschäftsmäßiges Handeln, wenn man zum Beispiel als Influencer oder Blogger aktiv werden möchte. Schon ein Werbebanner kann dazu führen, dass eine Website nicht mehr ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient und damit nicht mehr als rein privat gilt. Wenn zum Beispiel ein Werbebanner auf der Seite läuft, sollte auch ein Impressum vorhanden sein. Dies gilt auch, wenn man mit der Werbung kein Geld verdient.

Andererseits fordern sowohl § 5 DDG (ehemals TMG) als auch § 18 MStV (Medienstaatsvertrag) im Hinblick auf journalistisch-redaktionelle Inhalte die Angabe eines Verantwortlichen für den Inhalt der Website. Blogger und Forenbetreiber sollten deshalb über ein Impressum verfügen.

Was muss im Impressum stehen?

  • Name der verantwortlichen Person
  • Anschrift (Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
  • Angaben zur schnellen Kontaktaufnahme (E-Mail-Adresse, Telefonnummer)

 Wo muss die Anbieterkennzeichnung stehen?

Das DDG fordert, dass die Anbieterkennzeichnung "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein muss.
"Leicht erkennbar" bedeutet, dass die Anbieterkennzeichnung eindeutig als solche gekennzeichnet werden muss. Mit dem gewählten Begriff IMPRESSUM ist sie auch für Laien erkennbar,
"Unmittelbar erreichbar" ist die Anbieterkennzeichnung mit der hervorgehobenen Verankerung in der Fußleiste der Webseite auch.
"Ständig verfügbar" wird diese auch sein, wenn diese Fußzeile auf allen Seiten des Webauftritts identisch vorhanden sein wird.
Die Anbieterkennung ist auf der Einladungsseite also an gut wahrnehmbarer Stelle platziert, ohne langes Suchen und jederzeit auffindbar. Das sollte den gesetzlichen Anforderungen genügen.

 

 Datenschutzerklärung

Sobald Daten erhoben werden, ist eine Datenschutzerklärung notwendig.

 

Datenschutz

Der Datenschutz in Deutschland schützt die personenbezogenen Daten von Bürgern und regelt deren Verarbeitung durch Unternehmen, Behörden und andere Organisationen. Ziel ist es, die Privatsphäre und die informationelle Selbstbestimmung der Menschen zu wahren.

Rechtsgrundlagen:

  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) (EU-weit gültig): Regelt den Schutz personenbezogener Daten und die Rechte der Betroffenen.
  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Ergänzt die DSGVO für Deutschland.

Grundprinzipien des Datenschutzes:

  • Zweckbindung: Daten dürfen nur für den angegebenen Zweck verwendet werden.
  • Datenminimierung: Es sollen nur so viele Daten wie nötig erhoben werden.
  • Transparenz: Betroffene müssen über die Nutzung ihrer Daten informiert werden.
  • Einwilligung: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfordert meist eine Zustimmung.
  • Sicherheit: Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, um Daten vor Missbrauch zu schützen.

Rechte der Betroffenen:

  • Auskunftsrecht: Nutzer können erfahren, welche Daten über sie gespeichert sind.
  • Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“): Personen können verlangen, dass ihre Daten gelöscht werden.
  • Datenübertragbarkeit: Personen dürfen ihre Daten in einem strukturierten Format erhalten.
  • Widerspruchsrecht: Nutzer können der Verarbeitung ihrer Daten widersprechen.

Datenschutz im Internet:

  • Cookies & Tracking: Nutzer müssen der Speicherung von Cookies zustimmen (Cookie-Banner).
  • Social Media & Apps: Betreiber müssen DSGVO-konforme Datenschutzrichtlinien einhalten.
  • Datenpannen: Unternehmen müssen Datenschutzverstöße melden und Betroffene informieren.

Folgen bei Datenschutzverstößen:

Verstöße gegen die DSGVO können hohe Bußgelder (bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des Jahresumsatzes) nach sich ziehen.

Fazit:

Datenschutz ist in Deutschland streng geregelt, um persönliche Daten zu schützen. Unternehmen und Organisationen müssen sorgfältig mit Daten umgehen, und Bürger haben weitreichende Rechte über ihre eigenen Informationen.

Quelle: ChatGPT (Überarbeitet am 04.03.2025)

Muster für Datenschutzhinweise

Quelle: Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) 15.07.2025

Eine IP-Adresse ist eine individuelle Adresse, die ein Gerät im Internet oder in einem lokalen Netzwerk identifiziert. Eine IP-Adresse verrät nicht den Namen oder die Identität des Nutzers. Sie kann jedoch verwendet werden, um um Namen des Nutzers herauszufinden (z.B. bei juristischen Ermittlungen).

Provider ist ein allgemeiner Begriff für Dienstleister, die Services mit Bezug auf das Internet anbieten. Dazu gehören zum Beispiel Unternehmen, die Internetverbindungen bereitstellen.

Log-Dateien enthalten neben einem Zeitstempel (Datum, Uhrzeit) die Quelle (IP-Adresse) das das angesprochene Ziel der Datenübertragung.

Cookies sind kleine Textdateien, die über eine Webseite im Internetbrowser eines Nutzers gespeichert werden. Sofern man später noch einmal dieselbe Seite benutzt, kann die Seite dieses am Cookie erkennen. Man kann den Browser so einstellen, dass Cookies nicht gespeichert werden. 

Tracking-Verfahren beobachten und protokollieren das Verhalten eines Benutzers im Internet. Die Daten können dann ausgewertet werden. Es wird zum Beispiel beobachtet, wie weit ein Benutzer auf des Seite scrollt, wie lange der Benutzer auf bestimmte Teile der Seite verweilt und was der Benutzer über die Tastatur eingibt.

 

 Urheberrecht im Internet

Das Urheberrecht schützt in Deutschland geistige Werke wie Texte, Bilder, Musik und Videos. Es regelt, wer Werke nutzen, vervielfältigen oder verbreiten darf und verhindert unbefugte Nutzung.

Rechtsgrundlagen:

  • Urheberrechtsgesetz (UrhG): Regelt Schutz, Verwertung und Ausnahmen.
  • EU-Urheberrechtsrichtlinie (DSM-Richtlinie): Stärkt Rechte der Urheber im digitalen Raum.

Was ist geschützt?

  • Texte, Bilder, Videos, Musik, Software, Designs
  • Werke müssen eine geistige Schöpfungshöhe aufweisen

Nutzung und Schranken des Urheberrechts:

  • Privatkopie (§ 53 UrhG): Erlaubt nichtkommerzielle Nutzung für private Zwecke.
  • Zitate (§ 51 UrhG): Erlaubt die Nutzung fremder Inhalte mit Quellenangabe, wenn es der Auseinandersetzung dient.
  • Creative Commons & Lizenzen: Erlauben eine eingeschränkte Nutzung unter bestimmten Bedingungen.

Besondere Regeln für Online-Plattformen:

  • Upload-Filter: Plattformen (z. B. YouTube) haften für urheberrechtlich geschützte Inhalte, wenn sie keine Maßnahmen zum Schutz ergreifen.
  • Abmahnungen & Strafen: Urheber können bei Verstößen Abmahnungen aussprechen; hohe Geldstrafen sind möglich.

Fazit:

Im Internet gilt das Urheberrecht genauso wie offline. Inhalte dürfen nur mit Erlaubnis des Urhebers oder unter gesetzlich erlaubten Ausnahmen genutzt werden. Verstöße können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Quelle: ChatGPT (überarbeitet am 04.03.2025)

 

 Bildrechte

Wenn Sie auf der Webseite Bilder veröffentlichen möchten, braucht man die Zustimmung des Urhebers. Für Fotos von Personen braucht man ebenfalls deren Einwilligung.

 

Es gibt auch Werke – seien es Texte, Bilder oder Musik, die unter einer sog. Creative Commons-Lizenz veröffentlicht werden. Die Werke sind besonders gekennzeichnet. Damit geben Urheber/innen anderen Menschen die Möglichkeit, die eigenen Werke unter bestimmten Bedingungen weiterzuverwenden, ohne ausdrücklich um Erlaubnis fragen zu müssen. Meistens ist die Angabe der Quelle bei der Nutzung verlangt.

 

Mit Creative-Commons-Lizenzen (häufig "CC-Lizenzen") können der Allgemeinheit auf einfache Weise Nutzungsrechte eingeräumt werden. CC-Lizenzen bauen auf den urheberrechtlichen Regelungen auf; sie ermöglichen aber eine weitergehende Nutzung der Werke, als es das Urheberrechtsgesetz üblicherweise vorsieht. Dadurch werden Barrieren für die Wissensverbreitung im Forschungs- und Kulturbereich abgebaut, z. B. um Bearbeitungen des Werkes in einer anderen Sprache zu ermöglichen. Im Kontext von Open Access wird für wissenschaftliche Inhalte die Lizenz CC-BY empfohlen. Im Bereich Kunst und Kultur können Einschränkungen zur Bearbeitung von Werken oder zur kommerziellen Nachnutzung sinnvoll sein; daher gibt es (anders als bei wissenschaftlichen Werken) keine pauschale Empfehlung für eine bestimmte Lizenz.

Das Urheberpersönlichkeitsrecht wird durch eine Creative-Commons-Lizenz nicht berührt, d.h. die/der Urheber*in muss bei jeder Verwertung genannt werden.

Abkürzung Bedeutung
CC 0 kein Copyright, frei von Urheberrechten
CC BY Namensnennung
CC BY-SA Namensnennung, Verändern, Weitergabe
CC BY NC Namensnennung, nicht kommerziell
CC BY ND Namensnennung, keine Bearbeitung
CC NC SA Namensnennung, nicht kommeriell, Weitergabe
CC NC ND Namensnennung, nicht kommerziell, keine Bearbeitung

Die Tabelle ist nicht vollständig. Es gibt weitere Lizenzen.

 

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